Schmezensgeld

Schock durch Tod eines Haustieres bei Verkehrsunfall BGH v. .20.03.12

Verfasser: am 2. Juni 2012

Rechtsanwalt Dipl. jur. Carsten SchulzeDie Folgen eines Verkehrsunfalls sind grundsätzlich vom Unfallverursacher gemäß seines Schuldanteils zu ersetzen. Das kann im Einzelfall auch bedeuten, dass nicht nur für die Verletzung von unmittelbar am Unfall Beteiligten ein entsprechendes Schmerzensgeld gezahlt werden muss, sondern ggf. auch für den sogenannten Schockschaden eines Angehörigen. Ein Schockschaden liegt vor, wenn ein Angehöriger wegen der Verletzung [...]weiterlesen