Problem: Ein Mandant, welcher ansonsten von Hartz IV lebt, erhält Schmerzensgeld von 100.000,00 EUR wegen schwerer Verletzungen von der gegnerischen Versicherung. Darf das Jobcenter Hartz IV streichen oder kürzen, weil nunmehr Vermögen über der Freigrenze vorhanden ist? Klare Antwort: Glücklicherweise Nein! Bei der Grundsicherung (Hartz IV) ist Schmerzensgeld nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 [...]weiterlesen