Ob Schmerzensgeldansprüche bei HWS-Verletzungen oder psychischen Unfallschäden überhaupt gezahlt werden, hängt häufig davon ab, dass die Kausalität nachgewiesen werden kann. Hierzu die folgenden Entscheidungen: OLG Frankfurt vom 28. Februar 2008; ZfS 2008,264 (1) Eine HWS-Verletzung als Primärverletzung ist nach § 286 ZPO festgestellt, wenn im Aufnahmebericht als Diagnose „Zerrung der Hals- und Brustwirbelsäule“ festgehalten wurde [...]weiterlesen