07.08.2015: Der Aufruf ist erledigt. Die Beklagte hat den Vergleich widerrufen. Das KG wird entscheiden müssen. Allen Spendern vielen Dank, wir werden die Beträge nun zurückzahlen. Spendenaufruf/Crowdfunding Wir bitte um Ihre Mithilfe zur Änderung einer geschädigtenfeindlichen Rechtsprechung bei Verkehrsunfällen! Wer bei einem Schadensersatzprozeß nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall erstmalig erfährt, daß sein Auto einen bislang unbekannten [...]weiterlesen
Rücktritt und Schadenersatz!
a. Sachverhalt Die Klägerin kaufte im April 2005 als Verbraucherin von der beklagten Fahrzeughändlerin einen gebrauchten PKW Honda Jazz zum Preis von 13.100 €. Der PKW war bei Übergabe an die Klägerin – für die Beklagte erkennbar - aufgrund eines nicht fachgerecht beseitigten Unfallschadens an der Vorderachse nicht betriebs- und verkehrssicher, weswegen die Klägerin im [...]weiterlesen
LG Coburg: Behörde haftet für Fahrzeugbeschädigung durch bei Mäharbeiten weggeschleuderte Steine
Das Landgericht Coburg hatte über einen Fall (Urteil LG Coburg v. 27.04.2010 ; Az. 22 O 48/10; bekanntgegeben am 13.8.2010) zu entscheiden, bei welchem durch Mäharbeiten auf einer Verkehrsinsel ein Stein hochgeschleudert und hierdurch ein Fahrzeug beschädigt wurde. Dem betroffenen Fahrzeugeigentümer gelang der Nachweis, dass sein Fahrzeug durch die Mäharbeiten beschädigt wurde. Die Behörde verteidigte [...]weiterlesen