Schäden „aufrund eines Betriebsvorgangs“

Unwirksamkeit des Ausschlusses von Schäden „aufgrund eines Betriebsvorgangs“ in AKB 2008

Verfasser: am 1. August 2012

Das Landgericht Suttgart hat in einer Entscheidung vom 17.02.2012 die  in A.2.3.2 AKB 2008 enthaltene Klausel eines  "Schadens aufgrund eines Betriebsvorgangs" als unwirksam angesehen. Aus den Gründen: Der Versicherungsschutz ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich um einen "Schaden aufgrund eines Betriebsvorgangs" handelt. Da sich letztlich jeder Unfall als Folge eines "Betriebsvorgangs" bezeichnen lasse und sich aufgrund [...]weiterlesen