In dem genannten Urteil hat das Amtsgericht Saarlouis entschieden, dass auch ein gewerblicher Verkäufer u.U. nicht für das Vorliegen eines nicht ordnungsgemäß behobenen Unfallschadens haftet, wenn er den Käufer über einen vom Vorbesitzer mitgeteilten Unfallschaden informiert und gleichzeitig klarstellt, dass er mangels Prüfung hierzu keine weiteren Angaben machen kann. In der schriftlichen Kaufvertragsurkunde war in [...]weiterlesen