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Autos verleiht man nicht …

Verfasser: am 24. April 2011

... spricht der Volksmund, aber behält er auch insoweit Recht?  Aus einer Gefälligkeit wird jedenfalls dann schnell Verdruss, wenn der Entleiher einen Unfall verursacht. Zwar wird der Kraftfahrthaftpflichtversicherer (KH) des Verleihers den Schaden des Unfallgegners und die Kasko denjenigen am entliehenen Kfz zunächst und grundsätzlich regulieren. Es kommt dann aber ebenso grundsätzlich zu dem was [...]weiterlesen