Rubrumsberichtigung

Keine Tricks mit Namensangaben und Impressum beim Gebrauchtwagenverkauf

Verfasser: am 20. Februar 2013

Rechtsanwalt Joachim KernerDer Fall: Der Antragsgegner ist als Einzelkaufmann ein Gebrauchtwagenverkäufer mit eigener Werkstatt. Er tritt im Rechtsverkehr unter der Bezeichnung „ Automobile XY“ ( Name geändert ) auf. Nur mit dieser Bezeichnung ist Seitens des Antragsgegners auch der später streitgegenständliche Kaufvertrag ausgefüllt worden. Auch auf der Geschäftspost des Antragsgegners findet sich nur sein Nachname XY. Besagte [...]weiterlesen