Das Urteil des Amtsgerichts Homburg vom 10.10.2016 siehe: http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-saarland-ein-restwertangebot-der-versicherung-das-nach-dem-verkauf-des-beschaedigten-kfz-zugeht-ist-fuer-die-abrechnung-grundsaetzlich-irrelevant-urteil-des-amtsgerichts-homburg-vom/ ist rechtskräftig. Die Urteilsgründe finden Sie hier: Urteil des AG Homburg vom 10.10.2016 Über den Autor: Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in [...]weiterlesen
Verkehrsrecht Saarland: Ein Restwertangebot der Versicherung, das nach dem Verkauf des beschädigten Kfz zugeht, ist für die Abrechnung grundsätzlich irrelevant (Urteil des Amtsgerichts Homburg vom 10.10.2016)
Immer wieder versuchen Versicherer die Schadenssumme auch dadurch zu drücken, dass sie höhere – in der Regel überregionale – Restwertangebote vorlegen und der Abrechnung auch dann zu Grunde legen, wenn das Kfz bereits zu einem niedrigeren Preis durch den Geschädigten verkauft wurde. Zu Unrecht, wie auch das Amtsgericht Homburg mit dem oben genannten Urteil entschieden [...]weiterlesen
Restwertangebote oder Was ist der Rest wert?
Geiz ist geil! Immer noch? Schon wieder? Im Bereich der Schadensregulierung ist dieses betagte Motto immer noch Programm. Es werden gerade auch Abzüge im untersten Bereich mit Hinweis auf schräge Rechtspositionen vorgenommen. Dies wohl in der nicht ganz unberechtigten Erwartung, dass die Geschädigten die Abzüge schon hinnehmen werden. So hatte das Amtsgericht Weißenburg über die Frage [...]weiterlesen