Das Amtsgericht Weißenburg i.Bay. hat mit Urteil vom 01.09.2022 erneut der Kürzungspraxis der Haftpflichtversicherter eine klare Absage erteilt. Rechtlich seit Dekaden ausgekocht scheuen es Haftpflichtversicherer weiterhin nicht, immer wieder mit denselben abgedroschenen Argumenten die berechtigten Schadensersatzansprüche der Geschädigten mit Hinweis auf „Prüfberichte“ zu kürzen. Ein „Prüfbericht“ ist aber nach erfolgter Reparatur gem. Gutachten gerade kein [...]weiterlesen