Im Totalschadensfall teilen die eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer den Geschädigten gerne und mit einer gewissen Regelmäßigkeit mit, dass eine Nutzungsentschädigung zumindest "derzeit leider nicht" bezahlt werden kann. Man würde dies aber "sehr gerne" machen, wenn die Ersatzbeschaffung z.B. durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I nachgewiesen wird. Es wird auch nicht die Behauptung gescheut, dass ansonsten eine derartige Entschädigung [...]weiterlesen
Wie lange erhalte ich Nutzungsausfallentschädigung?
Die Dauer des Nutzungsausfallzeitraums richtet sich nach dem Gutachten, so ein weit verbreiteter Irrglaube. Dieser Irrglaube erspart den Haftpflichtversicherern jährlich Unsummen. Tatsächlich kann sich aus dem Gutachten nur eine Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturdauer ergeben und dies auch nur als Prognose. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr expressis verbis klargestellt, was Haftpflichtversicherer gerne "übersehen": „Der Anspruch auf Ersatz des [...]weiterlesen