Die fiktive Abrechnung des Kfz-Schadens hat den BGH bereits wiederholt beschäftigt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Verweisung auf "freie" Werkstätten sind geklärt. Frei nach dem "Kölner-Dom-Prinzip" wurde noch vor Abschluss dieser Baustelle gleich die nächste eröffnet: Kürzungen des Reparaturaufwandes auf Basis von Prüfberichten, die durch die KH-Versicherer bei "eigenen Sachverständigen" in Auftrag gegeben werden. Ohne das beschädigte Kfz auch nur zu [...]weiterlesen
Neue BGH-Entscheidung zur Unfallregulierung bei Eigenreparatur und anschließendem Verkauf
Der Bundesgerichtshof hatte am 23. November 2010 (veröffentlicht am 25.1.2011) über einen Verkehrsunfall zu entscheiden, bei welchem der Unfallgeschädigte das Fahrzeug in Eigenregie reparierte; fiktive Regulierung in Höhe der vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten begehrte; aber das Fahrzeug dann knapp vor Ablauf von sechs Monaten seit Schadentag verkaufte. Der Haftpflichtversicherer erstattete ursprünglich lediglich den von ihm [...]weiterlesen