Alleinhaftung des „Vorfahrtverletzers,“ auch wenn der Vorfahrtsberechtigte in der Straßenmitte fährt (Urteil des OLG Saarbrücken vom 13.12.2024 - Az. 3 U 23/24) Mit dem genannten, ausgesprochen interessanten Urteil hat das OLG Saarbrücken klargestellt, dass den Vorfahrtsberechtigten auch dann keine Mithaftung trifft, wenn er - wegen einer Fahrbahnverengung - in der Fahrbahnmitte gefahren ist, als ihm [...]weiterlesen
Haftungsverteilung / Vorrang des fließenden Verkehrs / Verstoß gegen Rechtsfahrgebot
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.09.2011 betont, dass sich das Vorfahrtsrecht auf die gesamte Fahrbahnbreite bezieht und ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot grundsätzlich nicht die Verpflichtung des Einfahrenden beseitigt, dem fließenden Verkehr den Vorrang einzuräumen. Im entschiedenen Fall war der Beklagte aus einem Grundstück in die Vorfahrtsstraße nach rechts eingebogen und es kam zur [...]weiterlesen