Rechtsanwalt

Über 20 % mehr Schadensersatz durch nachgebessertes Schadensgutachten! Auch beim freien Sachverständigen gilt daher: Kontrolle ist besser!

Verfasser: am 30. September 2010

Rechtsanwalt Leif Hermann KrollNicht ungeprüft die Zusammenfassung des Gutachtens übernehmen! Wer verwendete Stundensätze mit Erstzulassung vergleicht und Serviceheft nachfragt, sollte auf Nachbesserung des Gutachtens bestehen und bei Versicherung nachfordern. Hier waren es über 20 % mehr für den Mandanten. [...]weiterlesen