Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart

Bundesgerichtshof entscheidet: Sofortiger Rücktritt bei fehlender Verkehrssicherheit eines als „TÜV neu“ verkauften Fahrzeugs

Verfasser: am 16. April 2015

Rechtsanwalt Martin EllingerGebrauchtwagenkauf vom Händler: Sofortiger Rücktritt bei fehlender Verkehrssicherheit eines als "TÜV neu" verkauften Fahrzeugs Der Bundesgerichtshof hat sich gestern in einer Entscheidung zum Gebrauchtwagenkauf mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen dem Käufer eine Nacherfüllung durch den Verkäufer gemäß § 440 Satz 1 BGB nicht zugemutet werden kann und er deshalb zum sofortigen Rücktritt berechtigt [...]weiterlesen