Der BGH hatte zum ersten Mal darüber zu entscheiden, ob - wie noch immer viele Verkehrsteilnehmer meinen - auch auf Parkplätzen die Regel „rechts vor links“ gilt und hat dies im Einklang mit der ganz herrschenden Rechtsprechung der Untergerichte verneint. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Fahrgasse eindeutigen Straßencharakter hat. Entscheidende Merkmale für das [...]weiterlesen