Der BGH hat in dem genannten Urteil ausdrücklich bestätigt, dass die Vorfahrtsregelung rechts vor links auf Parkplätzen grundsätzlich keine Geltung hat. Dennoch hat es die Entscheidungen der Vorinstanz bestätigt, wonach hier eine Haftungverteilung in Höhe von 70 zu 30 zu Gunsten eines Unfallbeteiligten zugebilligt wurde. Im Einzelnen begründet der BGH seine Entscheidung unter anderem wie [...]weiterlesen
Kein „rechts vor links“ auf Parkplätzen (BGH Urteil vom Urt. v. 22.11.2022, Az. VI ZR 344/21)
Der BGH hatte zum ersten Mal darüber zu entscheiden, ob - wie noch immer viele Verkehrsteilnehmer meinen - auch auf Parkplätzen die Regel „rechts vor links“ gilt und hat dies im Einklang mit der ganz herrschenden Rechtsprechung der Untergerichte verneint. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Fahrgasse eindeutigen Straßencharakter hat. Entscheidende Merkmale für das [...]weiterlesen