rechts vor links

In der Regel kein rechts vor links auf Parkplätzen – und damit oftmals eine Haftungsteilung – , aber dennoch im Einzelfall eine Haftungsverteilung von 70:30 möglich (BGH Urteil vom 22.11.2022, Az.: VI ZR 344/21)

Verfasser: am 21. November 2024

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterDer BGH hat in dem genannten Urteil ausdrücklich bestätigt, dass die Vorfahrtsregelung rechts vor links auf Parkplätzen grundsätzlich keine Geltung hat. Dennoch hat es die Entscheidungen der Vorinstanz bestätigt, wonach hier eine Haftungverteilung in Höhe von 70 zu 30 zu Gunsten eines Unfallbeteiligten zugebilligt wurde. Im Einzelnen begründet der BGH seine Entscheidung unter anderem wie [...]weiterlesen

Kein „rechts vor links“ auf Parkplätzen (BGH Urteil vom Urt. v. 22.11.2022, Az. VI ZR 344/21)

Verfasser: am 17. Februar 2023

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterDer BGH hatte zum ersten Mal darüber zu entscheiden, ob - wie noch immer viele Verkehrsteilnehmer meinen - auch auf Parkplätzen die Regel „rechts vor links“ gilt und hat dies im Einklang mit der ganz herrschenden Rechtsprechung der Untergerichte verneint. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Fahrgasse eindeutigen Straßencharakter hat. Entscheidende Merkmale für das [...]weiterlesen