Vielfach ist zu beobachten, dass Fußgängerüberwege von Radfahrern in einer so nicht vorgesehenen Art und Weise benutzt werden. Häufig sind es gar Eltern, die mit kleinen Kindern gemeinsam als Radfahrer fahrenderweise Fußgängerüberwege überqueren. Ganz offensichtlich ist hier die Rechtslage nicht bekannt. Vorrang an Fußgängerüberwegen haben nach § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur Fußgänger. Es ist [...]weiterlesen