Prüfungspflicht

KG stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern

Verfasser: am 14. Oktober 2011

Rechtsanwalt Romanus SchlemmDer Fall: Gebrauchtwagenkauf für € 8.490,00 von  Autohändler mit Angabe im Kaufvertrag: "reparierter Unfallschaden im Front- und Heckbereich" Es stellte sich  nach dem Kauf heraus, dass der PKW erhebliche Unfallschäden im Front- und Heckbereich aufwies, welche nicht fachgerecht behoben wurden. Der gerichtlich bestellte Sachverständige ermittelte Reparaturkosten von € 9.177,96 und stellte fest, dass die "Unfachgerechtheit" [...]weiterlesen