Die fiktive Abrechnung des Kfz-Schadens hat den BGH bereits wiederholt beschäftigt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Verweisung auf "freie" Werkstätten sind geklärt. Frei nach dem "Kölner-Dom-Prinzip" wurde noch vor Abschluss dieser Baustelle gleich die nächste eröffnet: Kürzungen des Reparaturaufwandes auf Basis von Prüfberichten, die durch die KH-Versicherer bei "eigenen Sachverständigen" in Auftrag gegeben werden. Ohne das beschädigte Kfz auch nur zu [...]weiterlesen
Prüfbericht, Prüfung Gutachten, Kürzungsschreiben und kein Ende …..
Prüfbericht, Prüfung Gutachten, Kürzungsschreiben und kein Ende ..... Seit geraumer Zeit fehlt infolge der VW, BMW und Audi Entscheidungen des BGH, bei nahezu keiner fiktiven Abrechnung eines Kfz-Schadens ein so genannter Prüfbericht bei der Regulierung durch die eintrittspflichtige Versicherung. Leider sind diese Abrechnungsschreiben mit den beigefügten Prüfberichten für den Anspruchsteller äußerst schwer zu verstehen. Auch [...]weiterlesen