Prognoserisiko

Wichtiges Grundsatzurteil zu Kürzungen einer Reparaturrechnung infolge der Reparatur eines Unfallschadens. Das Prognose- und Werkstattrisiko trifft den Schädiger ab Erteilung des Reparaturauftrags und unabhängig davon, ob der Geschädigte die Reparaturrechnung bereits bezahlt hat (Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22.10.2021 – AZ: 13 S 69/21).

Verfasser: am 23. April 2022

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterDer Problem: Viele Versicherer gehen vermehrt dazu über, auch bei konkreter Abrechnung, d.h. bei Vorlage einer Reparaturrechnung, die Zahlungen aufgrund von Kürzungsberichten von Carexpert, ContolExpert, Dekra usw. zur kürzen, obwohl der BGH in ständiger Rechtsprechung betont, dass derartige Streitigkeiten nicht „auf dem Rücken des Geschädigten ausgetragen“ werden dürfen, was bei dieser Regulierungspraxis freilich der Fall [...]weiterlesen