Man kennt das Szenario: Ein Fahrzeug parkt zu lange oder gänzlich unberechtigt auf einem Privatparkplatz und wird abgeschleppt. Das macht natürlich nicht der Grundstückseigentümer oder der Grundstücksbesitzer, sondern ein vom Besitzer beauftragtes Abschleppunternehmen. Den Standort seines heiligen Blechle erfährt der Fahrzeugführer nur gegen Zahlung der Abschleppkosten. Also zahlt er. Natürlich nicht an den Grundstückseigentümer und [...]weiterlesen