Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5.6.2009 ( V ZR 144/08 ) darf ein auf einem privaten Grundstück abgestelltes Fahrzeug umgehend abgeschleppt werden. Rechtsgrundlage hierfür sind die § § 858, 859 Abs.3 BGB. Nach diesen Vorschriften handelt der Falschparker auf einem privaten Grundstück mit verbotener Eigenmacht. Wird hierbei dem Besitzer eines Grundstückes der Besitz ganz [...]weiterlesen