Das Amtsgericht Rosenheim stellt in seinem Urteil vom 19.03.2013 – Aktenzeichen 15 C 614/12 – fest, dass weder das Gericht noch der Schädiger im Schadensersatzprozess berechtigt sind, eine Preiskontrolle durchzuführen, wenn der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen wahrt. Soweit das Gericht im Rahmen des § 632 Abs. 2 BGB eine Überprüfung der Sachverständigenkosten [...]weiterlesen