Berlin (DAV). Ein bekanntes Phänomen: Es bildet sich ein Stau wegen einer roten Ampel oder Linksabbiegern. Die einzige Möglichkeit, daran vorbeizukommen, ist das Überfahren des Radschutzstreifens, etwa um geradeaus fahren zu können oder eine Rechtsabbiegespur zu erreichen. Dies ist grundsätzlich zulässig, informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Voraussetzung sei jedoch, dass der Radschutzstreifen [...]weiterlesen
Urteil zu Schäden an einem falsch geparkten Auto durch ein siebenjähriges Kind
Vor dem Amtsgericht München wurde kürzlich eine interessante Entscheidung (AZ: 331 C 5627/09) getroffen. Zum Sachverhalt: Ein PKW Fahrer hat sein Fahrzeug ordnungswidrig und zudem verkehrsbehindernd geparkt... [...]weiterlesen