Opfergrenze

Bundesgerichtshof präzisiert seine „130 % Rechtsprechung“

Verfasser: am 22. November 2022

Der sogenannte Integritätszuschlag von 30 % auf dem Wiederbeschaffungswert wird seitens der Versicherungswirtschaft immer wieder angegriffen und für dogmatisch verfehlt und/oder nicht mehr zeitgemäß erachtet. Der Bundesgerichtshof hatte Ende 2021 wieder Gelegenheit hierzu Stellung zu nehmen und er hat diese Kritik an seiner Rechtsprechung nicht aufgenommen, sodass in absehbarer Zeit mit einer grundsätzlichen Änderung dieser [...]weiterlesen