Vor kurzem hatte ich auf die angekündigte Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock hingewiesen, wonach der Geschädigte auch bei Mithaftung die vollen Gutachterkosten beanspruchen kann. Nunmehr liegt die veröffentlichte Entscheidung des Gerichts vom 25.02.2011 ( 5 U 122/10 ) vor. Der Senat ist der Auffassung, dass die Gutachterkosten nicht entsprechend einer Mithaftungsquote zu kürzen sind, " weil [...]weiterlesen