Stammtischfrage: Darf der Fahrlehrer während der Ausbildungsfahrt ein Handy benutzen? Der Bundesgerichtshof hat diese häufig gestellte Frage nunmehr beantwortet und klargestellt, dass der Fahrlehrer das grundsätzlich darf: "Ein Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt einen Fahrschüler begleitet, dessen fortgeschrittener Ausbildungsstand zu einem Eingreifen in der konkreten Situation keinen Anlass gibt, ist nicht Führer des Kraftfahrzeuges." Die [...]weiterlesen