Das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 25.01.2016 - siehe ist rechtskräftig. Neben der Frage des Nutzungsausfalls enthält das Urteil auch Ausführungen zu einer Mithaftung, wenn der in der Fahrgasse fahrende Unfallbeteiligte nicht nachweisen kann, dass er mit jederzeitiger Bremsbereitschaft gefahren ist. Die Urteilsgründe finden Sie hier: Urteil des AG SLS vom 25.01.16 - 28 C [...]weiterlesen
Muss ich erst ein Ersatzfahrzeug anschaffen, um Nutzungsausfall zu erhalten?
Im Totalschadensfall teilen die eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer den Geschädigten gerne und mit einer gewissen Regelmäßigkeit mit, dass eine Nutzungsentschädigung zumindest "derzeit leider nicht" bezahlt werden kann. Man würde dies aber "sehr gerne" machen, wenn die Ersatzbeschaffung z.B. durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I nachgewiesen wird. Es wird auch nicht die Behauptung gescheut, dass ansonsten eine derartige Entschädigung [...]weiterlesen
Wie lange erhalte ich Nutzungsausfallentschädigung?
Die Dauer des Nutzungsausfallzeitraums richtet sich nach dem Gutachten, so ein weit verbreiteter Irrglaube. Dieser Irrglaube erspart den Haftpflichtversicherern jährlich Unsummen. Tatsächlich kann sich aus dem Gutachten nur eine Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturdauer ergeben und dies auch nur als Prognose. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr expressis verbis klargestellt, was Haftpflichtversicherer gerne "übersehen": „Der Anspruch auf Ersatz des [...]weiterlesen
Defektes Motorrad – Kein Nutzungsausfall ?
Eine recht seltsame Entscheidung hat der BGH schon im Kalenderjahr 2011 zu Thema Nutzungsausfallsentgelt bei Motorrädern gefällt (BGH, Beschl. v. 13.12.2011 - VI ZA 40/11 ). Der BGH vertritt die Auffassung, dass ein nach einem Unfall beschädigtes Motorrad während der - ggf. auch langen - Reparaturzeit keinen Anspruch auf Nutzungsausfallsentgelt auslöst. Im vorliegenden Fall hatte [...]weiterlesen
OLG Karlsruhe: Nutzungsausfall grundsätzlich beschränkt auf Reparaturdauer oder Zeit der Ersatzbeschaffung – Verlängerung möglich
das hat jetzt das OLG Karlsruhe am 08.08.2011 entschieden. Der Berufung lag ein Fall zugrunde, bei welchem bereits 90 Tage á € 50,- Nutzungsausfall vorprozessual gezahlt wurden und das LG restlichen Nutzungsausfall in Höhe von € 1.850,- (der Kläger beanspruchte weitere € 4.210,00) zugesprochen hatte. Ausweislich der Leitsätze ist eine zeitliche Verlängerung für den Nutzungsausfall dann möglich, wenn dem Unfallgeschädigte Gebrauchsvorteile durch schuldhaftes Schädigerverhalten (Verzug oder verzögerte Schadenregulierung durch eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer) für längere Zeit entgehen. Aber: [...]weiterlesen