Coburg/Berlin (DAV). Ein Neuwagen muss auch neu sein. Wer jedoch zunächst ein Fahrzeug annimmt, das bereits 304 Kilometer gefahren ist, akzeptiert es mit dieser Laufleistung. Nachträglich kann man den Kilometerstand nicht mehr beanstanden. Dies entschied das Landgericht Coburg am 30. Dezember 2011 (AZ: 21 O 337/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. [...]weiterlesen