Nachlackierung

„Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!“ – Dieses Handlungsgebot gilt nicht nur für Autokäufer, sondern erst Recht auch für gewerbliche Autoverkäufer!

Verfasser: am 31. Juli 2011

„Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!“ – Dieses Handlungsgebot gilt nicht nur für Autokäufer, sondern erst Recht auch für gewerbliche Autoverkäufer! Besondere Vorsicht ist bei erkennbaren Nachlackierungen geboten! Ein Beschluss des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, 4. Zivilsenat, 25.10.2010, Aktenzeichen 4 U 71/09) verdeutlicht hierzu anschaulich die Untersuchungs- bzw. (Sicht-)Kontrollpflichten, die nach der Rechtsprechung von einem seriösen Kfz-Händler [...]weiterlesen