Stellt der Gebrauchtwagenhändler Anzeichen für eine nicht fachgerechte Reparatur fest, hat er den Käufer ungefragt aufzuklären (KG 8 U 42/10 vom 01.09.2011). Wird das Fahrzeug vom Händler als "sehr gepflegt" beworben, wird die Angabe "reparierter Unfallschaden" als Beschaffenheitsangabe regelmäßig dahingehend zu verstehen sein, dass eine fachgerechte Reparatur vorliegt. Andernfalls kann ggf. von einer arglistigen Täuschung [...]weiterlesen