Seit Mitte 2012 hat in Frankreich die gesetzlich Verpflichtung bestanden, in einem Kraftfahrzeug ein unbenutztes Alkoholtestset mitzuführen. Aufgrund einer Empfehlung des französischen Verkehrssicherheitsrat (Conseil national de securité routière) wurde mit dem am 1. März 2013 in Kraft getretenen Dekret Nr. 2013-180 wurde die einschlägige Vorschrift des französischen Straßenverkehrsgesetzes, Art. R233-1 Code de la Route, dahingehend [...]weiterlesen