Gegenstand der nunmehr vorliegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.05.2011, Az.: VIII ZR 260/10 ist die durch die abweichende Auffassung der Finanzverwaltung wieder streitig gewordene Rechtsfrage, ob leasingtypische Ausgleichsansprüche bei vorzeitiger oder ordentlicher Beendigung eines Leasingverhältnisses einer Umsatzsteuerpflicht unterfallen. Der Anwendungsbereich der vorliegend zu entscheidenden Rechtsfrage betrifft vor diesem Hintergrund Fälle, in denen nach Ablauf der [...]weiterlesen