Mietwagen Verlängerung

Fahren mit drei Winterreifen ?

Verfasser: am 7. Dezember 2010

Ist der Unfallgeschädigte auf die Benutzung eines Fahrzeuges angewiesen, so hat er bekanntermaßen ein Recht darauf, einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. Die erstattungsfähige Anmietdauer wird im einzuholenden Sachverständigen-Gutachten regelmäßig vom Sachverständigen vorab geschätzt. Diese Schätzung des Sachverständigen ist letztendlich nicht maßgebend, wenn sich die Anmietnotwendigkeit durch Faktoren, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Geschädigten liegen,  verlängert. [...]weiterlesen