Darf ich am Steuer eines Kraftfahrzeuges eine Corona-Maske tragen? Vermummngsverbot nach § 23 Abs. 4 StVO Beim Führen von Kraftfahrzeugen gilt ein „Vermummungsverbot“ oder genauer gesagt ein Gesichtsverhüllungs – und verdeckungsverbot! Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt dazu in § 23 IV: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht [...]weiterlesen