Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei einer fiktiven Schadensabrechnung die allgemeinen Kostenfaktoren wie Sozialabgaben und Lohnnebenkosten, die in den kalkuliertem Reparaturkosten mit enthalten sind, vom Schädiger erstattet werden müssen. Die Urteilbegründung lässt sich jedoch auch auf den Dauerbrenner der fiktiven Erstattungsfähigkeit von Aufschlägen auf die unverbindlichen Preisempfehlungen (UPE) und Verbringungskosten übertragen. So stellt der [...]weiterlesen