Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass dann, wenn ein von hinten kommender Verkehrsteilnehmer die in einem Rückstau stehenden Fahrzeuge überholt, hierbei eine ununterbrochene Mittellinie überfährt und beim Wiedereinscheren mit einem auf der Linksabbiegerspur befindlichen Kfz kollidiert, den Fahrer des von hinten kommenden Fahrzeug die alleinige Verursachung für den Verkehrsunfall trifft. Eine ununterbrochene Mittellinie schütze, so [...]weiterlesen