Der Straftatbestand der Nötigung im Straßenverkehr wird oft und gerne unterschätzt. Da kann der Streit um eine Parklücke beim Weihnachtseinkauf durchaus zu einer Verurteilung führen. Eine Nötigung im Straßenverkehr liegt vor wenn das Opfer mit der Gewalt eines Fahrzeuges durch verkehrswidriges Fahrweise mutwillig gezwungen wird, nicht so zu fahren wie es will und wie es die Verkehrslage zulässt (KG in DAR 1969,81). Beispiele für Nötigungshandlungen im Straßenverkehr -auch auf dem Parkplatz: [...]weiterlesen