Der Bundesrat hat am 24.09.10 dem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen zugestimmt. Das Gesetzt tritt nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft. Danach sind Vollstreckungen von Bußgeldern aus dem Ausland i.H.v. mehr als 70 € ist [...]weiterlesen