Wie bereits dargelegt, kann der nicht haltende Eigentümer im Falle der Unaufklärbarkeit eines Unfalls 100 % seiner Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners durchsetzen, weil dem nicht haltenden Eigentümer die Betriebsgefahr nicht zur Last gelegt werden kann. Siehe: https://schadenfixblog.de/2020/05/15/verkehrsrecht-saarland-keine-anrechnung-der-betriebsgefahr-des-leasingfahrzeuges-urteil-des-landgerichts-saarbruecken-vom-13-01-2020/ Nunmehr hat der BGH entschieden, dass der voll einstandspflichtige Haftpflichtversicherer dann aber auch keine Ansprüche beim [...]weiterlesen
Verkehrsrecht Saarland: keine Anrechnung der Betriebsgefahr des Leasingfahrzeuges (Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 13.01.2020).
Der Fall: Unser Mandant erlitt an seinem Leasingfahrzeug einen Unfallschaden. Das Problem: Dem Fahrer des Kfz unseres Mandanten wurde die Vorfahrt genommen, allerdings wies er eine Geschwindigkeit auf, die deutlich oberhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lag. Es war aber zweifelhaft, ob sich diese Geschwindigkeitsüberschreitung kausal auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hatte. Womöglich wäre das Unfallereignis auch eingetreten, [...]weiterlesen