Die fiktive Abrechnung des Kfz-Schadens hat den BGH bereits wiederholt beschäftigt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Verweisung auf "freie" Werkstätten sind geklärt. Frei nach dem "Kölner-Dom-Prinzip" wurde noch vor Abschluss dieser Baustelle gleich die nächste eröffnet: Kürzungen des Reparaturaufwandes auf Basis von Prüfberichten, die durch die KH-Versicherer bei "eigenen Sachverständigen" in Auftrag gegeben werden. Ohne das beschädigte Kfz auch nur zu [...]weiterlesen
Trotz Unfall bei Volltrunkenheit kein Kürzungsrecht der Kaskoversicherung ?
Der BGH hatte mit Urteil vom 22. Juni 2011 darüber zu entscheiden, ob dem Kläger nach einem selbstverschuldeten Unfall ein voller Anspruch auf Schadensersatz gegen seine Kaskoversicherung zustand. Diese hatte die Leistung grds. nachvollziehbar verweigert, nachdem aufgrund der Unfallaufnahme ein BAK Wert von 2,7 Promille feststand. Der BGH hat nun entschieden, dass dieses Kürzungsrecht der [...]weiterlesen