München/Berlin (DAV). Entgegen verbreiteter Meinung haben Autofahrer im Kreisverkehr nicht automatisch Vorfahrt. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin und informiert über eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München vom 11. Juli 2012 (AZ: 343 C 8194/12). Die Autofahrerin fuhr in einen Kreisverkehr hinein. In dem Kreisel gibt es zwei Geradeausspuren und eine [...]weiterlesen