Das AG Weißenburg i. Bay. hat entschieden, dass der (nur) wegen eines Verstoßes gegen die Trunkenheitsklausel beschränkt leistungsfreie Kraftfahrthaftpflichtversicherer nur einmal Regress bis zu maximal 5.000 Euro nehmen kann, sei es durch direkten Rückgriff auf den versicherten Unfallverursacher oder durch Verweisung des Geschädigten auf dessen Kaskoversicherung. Hat der Unfallverursacher die Regressleistung in Höhe von 5.000 Euro an [...]weiterlesen