Kettenauffahrunfall

Verkehrsrecht Saarland: Zur Haftung des Auffahrenden für den Frontschadens des vorausfahrenden PKW bei einem Kettenauffahrunfall (Urteil vom 07.09.2018 – Aktenzeichen: 13 S 43/17).

Verfasser: am 29. Oktober 2018

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterDas Gericht ist in dem genannten Urteil - im Gegensatz zur Erstinstanz - zu dem Ergebnis gelangt, dass der Auffahrende bei einem Kettenauffahrunfall auch für den Frontschaden des vorausfahrenden PKW in vollem Umfang zu haften habe. Es entspräche zwar der ständigen Rechtsprechung, dass bei Kettenauffahrunfällen hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens der im Übrigen zu Lasten [...]weiterlesen