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Keine Tricks mit Namensangaben und Impressum beim Gebrauchtwagenverkauf

Verfasser: am 20. Februar 2013

Rechtsanwalt Joachim KernerDer Fall: Der Antragsgegner ist als Einzelkaufmann ein Gebrauchtwagenverkäufer mit eigener Werkstatt. Er tritt im Rechtsverkehr unter der Bezeichnung „ Automobile XY“ ( Name geändert ) auf. Nur mit dieser Bezeichnung ist Seitens des Antragsgegners auch der später streitgegenständliche Kaufvertrag ausgefüllt worden. Auch auf der Geschäftspost des Antragsgegners findet sich nur sein Nachname XY. Besagte [...]weiterlesen

Rücktritt und Schadenersatz!

Verfasser: am 18. April 2011

Rechtsanwalt Umut Schleyera. Sachverhalt Die Klägerin kaufte im April 2005 als Verbraucherin von der beklagten Fahrzeughändlerin einen gebrauchten PKW Honda Jazz zum Preis von 13.100 €. Der PKW war bei Übergabe an die Klägerin – für die Beklagte erkennbar - aufgrund eines nicht fachgerecht beseitigten Unfallschadens an der Vorderachse nicht betriebs- und verkehrssicher, weswegen die Klägerin im [...]weiterlesen