Ein Unfall an sich ist schon ärgerlich genug. Noch ärgerlicher ist es, wenn dieser selbst verschuldet ist oder aber kein Dritter haftbar gemacht werden kann. Am ärgerlichsten aber ist es, wenn der Geschädigte nicht weiß, dass ihm auch ohne eine Vollkaskoversicherung Ansprüche gegenüber seiner Teilkasko-Versicherung zustehen können. Im Rahmen einer Teilkaskoversicherung sind, abhängig von dem [...]weiterlesen
Trotz Unfall bei Volltrunkenheit kein Kürzungsrecht der Kaskoversicherung ?
Der BGH hatte mit Urteil vom 22. Juni 2011 darüber zu entscheiden, ob dem Kläger nach einem selbstverschuldeten Unfall ein voller Anspruch auf Schadensersatz gegen seine Kaskoversicherung zustand. Diese hatte die Leistung grds. nachvollziehbar verweigert, nachdem aufgrund der Unfallaufnahme ein BAK Wert von 2,7 Promille feststand. Der BGH hat nun entschieden, dass dieses Kürzungsrecht der [...]weiterlesen
Autos verleiht man nicht …
... spricht der Volksmund, aber behält er auch insoweit Recht? Aus einer Gefälligkeit wird jedenfalls dann schnell Verdruss, wenn der Entleiher einen Unfall verursacht. Zwar wird der Kraftfahrthaftpflichtversicherer (KH) des Verleihers den Schaden des Unfallgegners und die Kasko denjenigen am entliehenen Kfz zunächst und grundsätzlich regulieren. Es kommt dann aber ebenso grundsätzlich zu dem was [...]weiterlesen
Kaskoschaden: Was Ihnen die Versicherung nicht erzählt! Teil I
Im Zuge des Kostendrucks haben viele Versicherer das Instrument der Werkstattbindung in Ihre Kaskoverträge eingearbeitet, z.B. Kasko-Select oder Kasko-Spezial. Dafür gewähren Sie den Kunden erhebliche Beitragsnachlässe. Die Fahrzeuge werden nun nicht mehr bei markengebundenen, sondern bei „freien“ Werkstätten repariert, oft verbunden mit der Gestellung eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer der Reparatur und sonstigen „Zugaben“. Im [...]weiterlesen