Eine Haftung des Arbeitgebers (AG) für nicht von ihm, aber von seinem Arbeitnehmer (AN) verschuldete Verkehrsunfälle stützt das Bundesarbeitsgericht (BAG) auf § 670 BGB. Entgegen der üblichen Formel "Aufwendungen werden gemacht, Schäden werden erlitten" gewährt das BAG grundsätzlich einen Aufwendungsersatzanspruch, da sich der AN nur deswegen freiwillig in eine Gefahrenlage begibt, um eine Arbeitsleistung für [...]weiterlesen