Generelle Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen unzulässig BGH: Mietwagenunternehmen dürfen nicht allgemein alle Schadensersatzansprüche für Unfallgeschädigte geltend machen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 31.01.2012 klargestellt, dass die Einziehung von Schadensersatzforderungen durch ein Mietwagenunternehmen nicht allgemein zulässig ist. Ein Unternehmen darf nur dann, wenn die Haftung dem Grunde nach bzw. die Haftungsquote unstreitig ist diejenigen [...]weiterlesen