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400 Euro Schmerzensgeld für Migräneanfall nach Auffahrunfall – Rechtsanwalt Michael Schmidl www.anwaltschmidl.de

Verfasser: am 27. Mai 2014

Das Amtsgericht Kitzingen hat der anlässlich eines Auffahrunfalles Geschädigten ein Schmerzensgeld i.H.v. 400 Euro wegen eines unfallbedingten Migräneanfalls zugesprochen. Besonders berücksichtigt wurde, dass die Geschädigte durch den unfallgegnerischen Kraftfahrthaftpflichtversicherer quasi als Simulantin hingestellt wurde, AG Kitzingen, Urteil vom 16. Mai 2014, Az. 2 C 470/12. Der Sachverhalt: Bei unstreitiger Haftung der Beklagten stritten die Parteien [...]weiterlesen