Das Urteil des Amtsgerichts Merzig, siehe: https://schadenfixblog.de/2024/02/26/verkehrsrecht-merzig-auch-in-faellen-der-sog-halben-vorfahrt-ist-dem-vorfahrtsberechtigten-nur-in-sonderfaellen-eine-mithaftung-zuzurechnen-urteil-des-amtsgerichts-merzig-zweigstelle/ ist rechtskräftig. Die Urteilsgründe finden Sie hier: Über den Autor: Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw. Das Fachanwaltsprofil von Klaus Spiegelhalter . Das [...]weiterlesen
Verkehrsrecht Merzig: Auch in Fällen der sog. „halben Vorfahrt“ ist dem Vorfahrtsberechtigten nur in Sonderfällen eine Mithaftung zuzurechnen (Urteil des Amtsgerichts Merzig – Zweigstelle Wadern – vom 06.02.2024)
Der Fall: Unser Mandant befuhr eine Vorfahrtstraße, bei der rechts vor links galt. Da der Vorfahrtsverpflichtete ebenfalls in den Kreuzungsbereich einfuhr, kam es zur Kollision. Das Problem: Die gegnerische Haftpflichtversicherung wandte eine Mithaftung von 25 % ein, weil unser Mandant angeblich die Kollision bei der erforderlichen Aufmerksamkeit hätte vermeiden können. Das Urteil: Das Amtsgericht hat [...]weiterlesen